Was ich von Ihnen bereits weiß - außer, dass Sie Schulden haben und endlich wieder vernünftig Leben und Arbeiten möchten



Ich weiß von Ihnen zumindest eine Sache:

... dass Sie nicht glauben, sich innerhalb von 3 Monaten entschulden zu können.


Wissen Sie, warum ich das weiß? Weil niemand das glaubt. Denn in Deutschland braucht man ja 6 bis 10 Jahre, bis man eine Restschuldbefreiung erhalten kann.


Ja, und wenn man das weiß, dann glaubt man doch nicht, dass es woanders in nur 3 Monaten geht. Und überhaupt haben Sie ja schon einmal gehört, dass es in England viel schneller geht und angeblich nur ein Jahr dauert. Und in Frankreich anderthalb Jahre. Und weil Sie das auch schon gehört haben, dann kann es doch unmöglich woanders in 3 Monaten gehen, denn sonst hätten Sie das doch schon gehört oder gelesen. Stimmt's?


Nun, ich sage es Ihnen ganz ehrlich. Wenn Sie nur glauben, was Sie schon einmal gehört oder gelesen haben, dann sollten Sie einfach so weitermachen wie bisher. Und abwarten, bis Sie das Geld für England oder Frankreich beisammen haben. Das zahlen Sie dann an einen Vermittler, und dann sind Sie Ihre Schulden los ...


... das glauben Sie doch, oder? Aber das mit den 3 Monaten glauben Sie nicht, stimmt's?


Ich habe jetzt leider keine guten Nachrichten für Sie! Sie müssen ganz stark bleiben, denn,

Alles, was Sie bisher schon einmal über Insolvenz, Privatinsolvenz, Restschuldbefreiung, etc. in England und Frankreich gehört oder gelesen haben, funktioniert nicht!

Und ich kann Ihnen das auch beweisen. Leider. So hat z.B. das Landgericht Köln mit Urteil vom 14.10.2011, Aktenzeichen 82 O 15/08, eine englische Restschuldbefreiung für Unwirksam erklärt. Hier ein Auszug aus dem Urteil vom 14.10.2011.

Dummerweise vergisst man rein zufällig immer, Ihnen zu erklären, was der ordre public ist. Und dass ein Verstoß dagegen zur Unwirksamkeit der Restschuldbefreiung führt. Leider ist dann Ihr schönes Geld weg - und Sie haben immer noch Schulden. Aber nicht mehr die gleichen, sondern noch höhere, denn der England-Aufenthalt und das ganze Theater geht ja ganz schön ins Geld. Vor allem, wenn man eine Luxus-Insolvenz in London vorzieht und sich dort eine gute Briefkastenadresse gönnt.


Ein Missbrauch gegen das Insolvenzgesetz eines anderen Landes liegt vor, wenn Sie gegen die deutsche (!) öffentliche Ordnung verstoßen. Und das ist immer dann der Fall, wenn Sie tricksen!


Sollten Sie also die glorreiche Idee haben, Ihren Wohnsitz ins Ausland zu verlegen, um sich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen den berechtigten Forderungen Ihrer Gläubiger zu entziehen, dann ist das rechtsmissbräuchlich. Weil Sie sich dadurch Vorteile verschaffen, die Ihnen nicht zustehen. Das sage nicht etwa ich, sondern hat der Bundesgerichtshof am 18.09.2001 bereits beschlossen, auffindbar unter dem Aktenzeichen IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961).


Unter der Überschrift "Restschuldbefreiung in England unwirksam" habe ich darüber berichtet.


Kommen wir also zu Frankreich. Bis vor einiger Zeit war es so, dass man dort mindestens 18 Monate nachweisbar wohnen musste, um nicht eine Anzeige wegen Gläubigerschädigung und Vollstreckungsvereitelung zu erhalten. Doch mittlerweile hat sich alles total geändert.


Bereits am 10. August 2009 erhielt ich folgende Mail von einem Mann, der dort tatsächlich wohnte und alle Voraussetzungen erfüllte:
... Seit Nov. 2006 wohne ich im Elsaß / Frankreich.
Sept. 2007 habe ich den Antrag auf Restschuldbefreiung bei Gericht in Mühlhausen eingereicht.
Jan. 2008 begann die Bearbeitung und im Juli haben sie den Antrag abgelehnt.
Begründung: Ich könnte nicht glaubhaft darlegen, dass ich im Elsaß wohne.
Nach meinen Informationen wurden alle Gerichte im Elsaß angewiesen die Deutschen generell abzulehnen.

Am 23. April 2012 meldete sich wieder ein deutscher Staatsbürger:

- wohne seit 03/2009 in Frankreich
- noch keine Insolvenz angemeldet
- Restschuldbefreiung für Deutsche momentan fast unmöglich
- Suche Hilfe

Fazit:


Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung in Frankreich ist unmöglich.


Jetzt werden Sie natürlich sagen: Und woher weiß ich, dass es bei Ihnen klappt?


Weil ich Ihnen nicht verrate, wo Sie sich selbst entschulden können!


Wenn ich es Ihnen nämlich jetzt verrate, dann sorgen die deutschen Medien dafür, dass es so kommt, wie in Frankreich. Dort bauten sich die Fernsehteams vor den Insolvenzgerichten auf und berichteten über Deutsche, die sich dem deutschen Insolvenzrecht entziehen wollen.


Und weil wir den Ball flach halten, und Ihnen das erst sagen, wenn wir Sie persönlich kennenlernen und entsprechend beraten, erfährt das niemand.


Dass Ihnen das evtl. Ihr Anwalt verraten könnte, ist auch leider falsch gedacht. Deutsche Anwälte und Insolvenzverwalter wollen Geld verdienen. Bei unserem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung verdient aber kein Anwalt oder Insolvenzverwalter Geld. Alles, was Sie haben, bekommen die Gläubiger. Und wenn Sie nichts haben, dann bekommen die halt nichts. Wenn Sie jedoch in Deutschland nichts haben und kein Geld auftreiben, dann bekommen Sie auch keine Restschuldbefreiung. Nicht einmal in 10 Jahren.


Was haben Sie mich noch nicht gefragt? Ja, beispielsweise ...

Wie gibt's das, dass man sich in nur 3 Monaten selbst entschulden kann, und niemand weiß etwas davon?

Ich wusste das auch nicht. Da ich seit über 40 Jahren Inhaber und Geschäftsführer berate, habe ich mir immer den Kopf darüber zerbrochen, wie man die unmenschlichen Gesetze für Schuldner vermeiden kann. Und bis vor einigen Jahren konnte ich Unternehmern immer nur anbieten, ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlegen und ihre Firma in eine andere Rechtsform umzuwandeln. Die Schulden wurden sie dadurch nicht los. Aber niemand hatte mehr einen Zugriff auf Geschäft und Existenz.

Dann kam ich auf die Idee, das Insolvenzrecht von 27 EU-Ländern überprüfen zu lassen. Und erst dann fand ich das menschlichste und sinnvollste Insolvenzrecht Europas. Doch selbst in diesem Land mauern die Anwälte und verschweigen ihren eigenen Landsleuten, sich innerhalb von 3 Monaten entschulden zu können. Bis ich dann den geeigneten Spezialisten fand, vergingen noch einige Monate. Aber vor 5 Jahren war es dann soweit.


Seitdem nutzen immer mehr Menschen unsere Hilfe zur Selbsthilfe, denn, wenn Sie das durchziehen, was wir Ihnen zeigen und in die Hand geben, dann brauchen Sie weder uns, noch einen Anwalt dazu. Sie müssen einfach nur die Formulare richtig ausfüllen und in den Briefkasten werfen.


Natürlich können Sie uns jederzeit anrufen, aber wahrscheinlich werden Sie uns nur mitteilen, wenn Sie Ihre EU-weit gültige Restschuldbefreiung in Händen halten. So wie neulich Herr Christoph H.:



Wenn Sie das schnellste, gesetzlich geregelte Insolvenzverfahren Europas nutzen möchten, dann suchen Sie sich einen Gesprächstermin in meinem Kalender aus.

Fragen kostet nichts:


Terminbuchung mit Horst D. Deckert